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NWB BB 9/2011 S. 259

Kontopfändung: Freigrenzen seit Juli 2011 deutlich erhöht

Seit sind für die Existenzsicherung von Schuldnern 1.029,99 € statt bisher nur ca. 916 € vor einer Pfändung geschützt. Das hat das Bundesjustizministerium bekannt gegeben.

Demnach werde die Höhe der sog. Pfändungsfreigrenze für Arbeitseinkommen alle zwei Jahre – jeweils Anfang Juli – an den Steuerfreibetrag für das Existenzminimum angepasst.

Für Personen, die Unterhaltsverpflichtungen haben, erhöht sich der Betrag monatlich

  • um gut 387 € für die erste Person und

  • um fast 216 € für die nächsten vier Personen.

Hinweis

Die jeweils aktuellen Pfändungsfreigrenze stehen Ihnen als PDF-Datei im Internet zur Verfügung unter: www.bmj.de → Service → Broschüren → Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen (ab Juli 2011).