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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 06 | Bilanzierung: Einbringung von Wirtschaftsgütern in eine Personengesellschaft

Die Finanzverwaltung hat auf die BFH-Rechtsprechung aus dem Jahr 2008 reagiert und das BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung der Einbringung zum Privatvermögen gehörender Wirtschaftsgüter in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft neu gefasst. Für Übertragungsvorgänge bis zum gibt es eine Übergangsregelung.

Die Finanzverwaltung hat zur Einbringung von Wirtschaftsgütern in eine Personengesellschaft Stellung genommen. Genauer gesagt: Zur Einbringung von Wirtschaftsgütern, die zum Privatvermögen gehören, in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft. Typisches Beispiel ist die Einlage eines Wirtschaftsgutes, das bislang von einem Gesellschafter im Rahmen seiner Vermietungseinkünfte genutzt wurde. Basierend auf der aktuellen BFH-Rechtsprechung hat das Bundesfinanzministerium jetzt neue Regeln aufgestellt. Das BMF-Schreiben hat nicht nur für Einlagevorgänge eine große Bedeutung. Es stellt auch die Grundlage dar für die ertragsteuerliche Behandlung der Gewährung von Gesellschaftsrechten.

Der Bundesfinanzhof hat im Januar 2008 entschieden: Die Einbringung von Wirtschaftsgüt...