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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 02 | Firmenwagen: Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte

Die Finanzverwaltung wendet die neue Rechtsprechung zur taggenauen Abrechnung der Fahrten zur Arbeit mit einem Dienstwagen nur auf Arbeitnehmer und nicht bei Unternehmern an. Unternehmer, die den Firmenwagen an weniger als 15 Tagen im Monat für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb benutzen, sollten dies nicht akzeptieren und auf einer taggenauen Abrechnung bestehen.

Nach langem Hin- und Her hat das Bundesfinanzministerium im April 2011 die BFH-Urteile zur taggenauen Abrechnung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem Firmenwagen akzeptiert. Arbeitnehmer haben danach ein Wahlrecht zwischen der Einzelbewertung mit 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer und der pauschalen 0,03-%-Methode. Jetzt folgt die Ernüchterung. Für Gewerbetreibende und Freiberufler soll das nämlich nicht gelten.

Das Schleswig-Holsteinische Finanzministerium weist in einer Kurzinformation ausdrücklich darauf hin: Die vom BMF für Arbeitnehmer getroffenen Regelungen gelten nicht analog für den betrieblichen Bereich. Die derzeitige BFH-Rechtsprechung betreffe ausschließlich Arbeitnehmerfälle und sei nicht auf die Gewinneinkünfte übertragbar...