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Die Kapitalflußrechnung als Ergänzung des Jahres- und Konzernabschlusses
- Stellungnahme HFA 1/1995 des IDW (WPg 1995 S. 210) -
Für die finanzwirtschaftliche Beurteilung eines Unternehmens sind die von dem Unternehmen erwirtschafteten und die ihm von außen zugeflossenen Finanzierungsmittel und ihre Verwendung von Bedeutung. Die Aufgabe einer Kapitalflußrechnung besteht darin, zusätzlich zu Bilanz, GuV und Anhang ergänzende Angaben über die finanzielle Entwicklung eines Unternehmens zu machen, die aus dem Jahresabschluß nicht oder nur mittelbar entnommen werden können. Die Kapitalflußrechnung soll Zahlungsströme darstellen und darüber Auskunft geben, wie das Unternehmen finanzielle Mittel erwirtschaftet hat und welche Investitions- und Finanzierungsmaßnahmen vorgenommen wurden.
Da in Deutschland die Aufstellung einer Kapitalflußrechnung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, soll diese gemeinsam vom Hauptfachausschuß und vom Arbeitskreis ”Finanzierungsrechnung” der Schmalenbach-Gesellschaft/ Deutsche Gesellschaft für Betriebswirtschaft e. V. erarbeitete Stellungnahme zu einer einheitlicheren Ausgestaltung freiwillig erstellter Kapitalflußrechnungen beitragen. Darüber hinaus soll sie dem Abschlußprüfer als Grundlage zur Beurteilung veröffentlichter Kapitalflußrechnungen und ...