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EuGH  - C-225/11 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: RL 2006/112/EG Art 151 Abs 1 Buchst c

Rechtsfrage

Ist Art. 151 Abs. 1 Buchst. c der Mehrwertsteuerrichtlinie dahin auszulegen, dass er die Lieferung von Dienstleistungen im Vereinigten Königreich, die in der Abwrackung von Altschiffen der US-Marine für das US Department of Transportation, Maritime Administration, bestehen, unter einem oder beiden der folgenden Umstände von der Mehrwertsteuer befreit:

a) wenn diese Lieferung nicht an einen Teil der Streitkräfte eines NATO-Mitglieds, die der gemeinsamen Verteidigungsanstrengung dienen, oder an ihr ziviles Begleitpersonal bewirkt wurde?

b) wenn diese Lieferung nicht an einen Teil der im Vereinigten Königreich stationierten oder dort als Gaststreitkräfte befindlichen Streitkräfte eines NATO-Mitglieds oder an ihr ziviles Begleitpersonal bewirkt wurde?

Auslegung; Begleitpersonal; Lieferung; Mehrwertsteuer; Nato; Steuerbefreiung; Streitkräfte; Vereinigtes Königreich

Fundstelle(n):
EAAAD-89125

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