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Körperschaftsteuer | Verkauf von AU- und Feinstaubplaketten durch juristische Personen des öffentlichen Rechts
Die Kfz-Innungen werden mit dem Verkauf von Plaketten für die Durchführung der Abgas-Untersuchungen (AU) an die nach § 47a Abs. 2 StVZO anerkannten Werkstätten laut in der Regel wirtschaftlich tätig. Die Kfz-Innungen sind nur insoweit hoheitlich tätig, als sie die ordnungsgemäße Verteilung sicherstellen und den Verbleib der Plaketten überwachen müssen. Mit dieser hoheitlichen Tätigkeit ist der auf einen wirtschaftlichen Erfolg gerichtete Verkauf der Plaketten nicht unlösbar verbunden. Der Handel mit den Plaketten ist nicht hoheitlich, wenn sich unter jeweils freier Vereinbarung eines Kaufpreises eine Verkaufskette vom Hersteller der Plaketten über die Kfz-Innung bis zu der Stelle entwickelt, die die Plaketten zuteilt. Der Verkauf der Feinstaub...