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Abgabenordnung | Hilfsmaßnahmen zur Berücksichtigung der Schäden aufgrund der EHEC-Epidemie
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich mit gleich lautendem Erlass v. 1. 8. 2011 auf steuerliche Hilfsmaßnahmen für die von der EHEC-Epidemie betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben verständigt. Durch die EHEC-Epidemie sind in diesen Betrieben, insbesondere bei den Gemüseerzeugern, beträchtliche Schäden entstanden, die bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen geführt haben und möglicherweise noch führen werden. Die Finanzverwaltung kommt daher den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen (insbesondere im Hinblick auf Stundungen und Vollstreckungsmaßnahmen) zur Vermeidung unbilliger Härten entgegen.