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Betriebsaufgabe und -veräußerung bei Personenunternehmen aus gewerbesteuerlicher Sicht
Beginn/Ende der „werbenden Tätigkeit”?
Anders [i]Schöneborn, NWB 5/2011 S. 366als im Bereich der Einkommensteuer ist die sachliche Steuerpflicht der Gewerbesteuer bei Personenunternehmen enger gefasst. Während bei der Einkommensteuer vorweggenommene Betriebsausgaben vor Betriebseröffnung steuerlich bereits relevant [i]Deloitte & Touche GmbH, Gewerbesteuergesetz Kommentar, NWB Verlag, 2009, ISBN: 978-3-482-59251-5 (Gedruckte Ausgabe), ISBN: 978-3-482-61141-4 (Online-Buch)sind und auch der Betriebsveräußerungsgewinn nach § 16 EStG sowie nachträgliche Einkünfte gem. § 24 Nr. 2 EStG ausdrücklich der Besteuerung unterliegen, folgt die Gewerbesteuer anderen Regularien. Hier ist maßgeblich, ob ein „werbender Geschäftsbetrieb” vorhanden ist. Die Abgrenzung, ab wann eine werbende Tätigkeit vorliegt bzw. ab wann sie nicht mehr vorliegt, kann im Einzelfall schwierig sein, ist aber für die Besteuerung von entscheidender Bedeutung. Ebenso gilt es, Ausnahmetatbestände zu beachten, bei denen trotz Beendigung der werbenden Tätigkeit aufgrund von Spezialregelungen trotzdem noch eine „nachgelagerte” Besteuerung mit Gewerbesteuer in Betracht kommt.
I. Hintergrund
1. Gewerbesteuerliche Besonderheiten bei Personenunternehmen
[i]Werbendes UnternehmenDie Gewerbesteuer knüpft an dem Merkmal des stehenden bzw. laufenden Gewerbebetriebs an. Maßgeblich ist vor allem eine werbende Tätigkeit, was Vorbereitungsha...BStBl 1976 II S. 224