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BBK Nr. 17 vom Seite 885 Fach 28 Seite 1045

Kompatibilität von gleichzeitiger Jahresabschlußprüfung und Steuerberatung

- Anmerkungen zum

Prof. Dr.  Volker H. Peemöller und Dipl.-Kfm. Hans Finsterer, Nürnberg

Der II. Zivilsenat des die Beratung und Prüfung eines Mandanten durch den Abschlußprüfer für grundsätzlich zulässig erklärt. Er bestätigte insoweit das Urteil des LG Konstanz v. und verwarf das zwischenzeitlich ergangene Berufungsurteil des (vgl. BBK F. 28 S. 1019). Nach einer kurzen Darstellung der jüngsten und nunmehr endgültigen Entscheidung wird im Anschluß die Frage der Vereinbarkeit von Jahresabschlußprüfung und gleichzeitiger Steuerberatung näher beleuchtet.

I. 

1. Aus dem Sachverhalt

Eine mittelgroße prüfungspflichtige AG hatte in ihrer Hauptversammlung am beschlossen, die zugleich mit dem Steuerberatungsmandat betraute Firma X, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, für das Geschäftsjahr 1993 zum fünften Mal zum Abschlußprüfer zu bestellen. Hiergegen wandte sich eine Aktionärin der AG mit einer Anfechtungsklage. Die Vorinstanz (LG Konstanz, Urteil v. - 1 HO 87/93) wies nach Beweiserhebung die Klage ab, da sie in der Bestellung der Firma X keinen Verstoß gegen das Gesetz, respektive § 43 WPO, § 323 Abs. 1 HGB und § 319 Abs. 2 Nr. 5 HGB sa...