Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kompatibilität von gleichzeitiger Jahresabschlußprüfung und Steuerberatung
- Anmerkungen zum
Der II. Zivilsenat des die Beratung und Prüfung eines Mandanten durch den
Abschlußprüfer
für grundsätzlich zulässig erklärt.
Er bestätigte insoweit das Urteil des LG Konstanz v.
und verwarf das zwischenzeitlich ergangene
Berufungsurteil des (vgl. BBK
F. 28 S. 1019). Nach einer kurzen Darstellung der jüngsten und
nunmehr endgültigen Entscheidung wird im Anschluß die Frage der
Vereinbarkeit von Jahresabschlußprüfung und gleichzeitiger
Steuerberatung näher beleuchtet.
I.
1. Aus dem Sachverhalt
Eine mittelgroße prüfungspflichtige AG hatte in ihrer
Hauptversammlung am beschlossen, die zugleich mit dem
Steuerberatungsmandat betraute Firma X, Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft, für das Geschäftsjahr 1993
zum fünften Mal zum Abschlußprüfer zu
bestellen.
Hiergegen wandte sich eine Aktionärin der AG mit einer Anfechtungsklage.
Die Vorinstanz (LG Konstanz, Urteil v. - 1 HO 87/93)
wies nach Beweiserhebung die Klage ab, da sie in der Bestellung der Firma X
keinen Verstoß gegen das Gesetz, respektive § 43 WPO,
§ 323 Abs. 1 HGB und § 319 Abs. 2 Nr. 5 HGB
sa...