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BBK Nr. 8 vom Seite 413 Fach 28 Seite 1025

Empfehlungen zur Überschuldungsprüfung bei Unternehmen

- Stellungnahme FAR 1/1996 des IDW (WPg 1997 S. 22) -

Gründe für die Eröffnung eines Konkursverfahrens sind nach geltendem Recht die Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung eines Unternehmens (§§ 207, 209 KO). Auch das neue Insolvenzrecht sieht als Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren - neben Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) und (auf Antrag des Schuldners) drohender Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) - die Überschuldung (§ 19 InsO) vor. In der Praxis und in der theoretischen Diskussion kommt dem Tatbestand der Überschuldung und dessen Feststellung im Rahmen einer Überschuldungsprüfung besondere Bedeutung zu. Die Vorgehensweise einer derartigen Überschuldungsprüfung ist jedoch gesetzlich nicht näher geregelt und auch in Literatur und Rechtsprechung nicht abschließend geklärt.

Die Problematik der Unternehmensfortführung stellt sich nicht nur im Hinblick auf die Auslösung von Insolvenzantragspflichten. Im Rahmen der Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses ist ebenfalls zu beurteilen, ob von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen ist oder der Fortführung tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Im Kern handelt es sich in beiden Fällen um die gleiche Fragestellung, jedoch unter unterschiedlichem Blickw...