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Zur (In-)Kompatibilität von Jahresabschlußprüfung und gleichzeitiger Steuerberatung
Das OLG Karlsruhe hat im Urteil v. die gleichzeitige Abschlußprüfung und Steuerberatung durch eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft als rechtswidrig angesehen, wenn der Abschlußprüfer bei der Führung der Bücher oder der Aufstellung des Jahresabschlusses mitgewirkt hat. Nach einer kurzen Darstellung dieser Entscheidung wird im folg. die Frage der Vereinbarkeit von Jahresabschlußprüfung und gleichzeitiger Steuerberatung auf Grundlage der bestehenden Normen beleuchtet.
I.
1. Aus dem Sachverhalt
Eine mittelgroße prüfungspflichtige Aktiengesellschaft hatte in der Hauptversammlung v. den Beschluß gefaßt, die zugleich mit dem Steuerberatungsmandat betraute Firma X, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, für das Geschäftsjahr 1993 zum fünften Mal zum Abschlußprüfer zu bestellen. Gegen diesen Hauptversammlungsbeschluß wandte sich eine Aktionärin der AG (bezeichnenderweise selbst eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft) mit einer Anfechtungsklage. Die Vorinstanz (LG Konstanz, Urteil v. - 1 HO 87/93) hat nach Beweiserhebung die Klage abgewiesen mit der Begründung, ein An...