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FG Münster 01.10.2010 11 K 3216/06 F, BBK 16/2011 S. 758

Steuerrecht | Verlagerung von Verbindlichkeiten rechtsmissbräuchlich

Die Einbringung von Verbindlichkeiten in eine GbR ist rechtsmissbräuchlich gemäß § 42 AO, wenn dies allein dem Zweck dient, bislang nicht abzugsfähige Ausgaben in den steuerlich relevanten Bereich zu verlagern. Aufwendungen im Zusammenhang mit diesen Verbindlichkeiten bleiben steuerlich unberücksichtigt.