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Beginn des Gewerbebetriebs einer gewerblich geprägten Personengesellschaft nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG 1990/1997
(1) Der in § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG 1990/1997 i. d. F. des Steueränderungsgesetzes 1992 vom verwendete Begriff „Geschäftsführung” ist gesellschaftsrechtlich i. S. seiner Verwendung in §§ 114 bis 117, § 164 HGB und §§ 709 bis 713 BGB zu verstehen und umfasst mithin nur die organschaftliche Geschäftsführungsbefugnis. (2) Ist ein geschlossener Immobilienfonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG 1990/1997 gewerblich geprägt, beginnt der Gewerbebetrieb zwar nicht schon mit der Gründung der KG, dafür aber bereits mit der Eintragung der KG ins Handelsregister, wenn die KG ab diesem Zeitpunkt zur Erzielung von Entgelten Kapital angelegt hat; das gilt auch dann, wenn die KG erst später ihr erstes Grundstück erworben und vermietet hat. (3) Vermietet der geschlossene Immobilienfonds Grundstücke in den ...