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PiR Nr. 8 vom Seite 235

IFRS 13 – Fair Value Measurement

Dr. Daniel T. Fischer

I. Einführung

Am hat das IASB den Standard IFRS 13Fair Value Measurement veröffentlicht, durch den die fair value-Bewertung im Rahmen der IFRS auf eine einheitliche Basis gestellt werden soll. Derzeit sind die Regelungen zu diesem viel diskutierten Wertmaßstab über die IFRS verstreut. Diese beziehen sich daher primär auf den Regelungszusammenhang des einzelnen IFRS mit entsprechend unterschiedlichen Bewertungsanlässen und -objekten. Hieraus ergeben sich zum Teil divergierende konzeptionelle Ausrichtungen in Bezug auf die jeweiligen Einzelregelungen, die nicht zuletzt eine Gefahr für die Vergleichbarkeit und die Aussagekraft von IFRS-Abschlüssen darstellen (vgl. IFRS 13.IN5 f.).

Das IASB möchte mit IFRS 13 der beschriebenen Situation entgegenwirken und einen einheitlichen Referenzrahmen für die fair value-Bewertung vorgeben. Dieses Ziel soll mithilfe einer einheitlichen Definition des fair value sowie einem standardübergreifenden Konzept für die Bewertung erreicht werden (vgl. IFRS 13.IN1(a)-(b)). Ergänzend sind umfangreiche Anhangangaben offenzulegen, damit der Abschlussadressat die Umsetzung der Bewertungsregeln nachvollziehen kann (vgl. IFRS 13.IN1(c)).

II. Anwendungsbereich

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