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Lohn und Gehalt | Selbst bei ungewöhnlicher Betriebsveranstaltung keine Erhöhung der Freigrenze
Das FG Düsseldorf hat am verschiedene lohnsteuerliche Fragen im Zusammenhang mit einer Betriebsveranstaltung entschieden: So ist nach dem FG Düsseldorf die Höhe der Freigrenze für Betriebsveranstaltungen von derzeit 110 € nicht zu beanstanden. Eine Erhöhung der Freigrenze kommt auch bei einer besonders ungewöhnlichen Betriebsveranstaltung nicht in Betracht.
Weiterhin entschied das FG, dass zu den Gesamtaufwendungen für die Betriebsveranstaltung auch die Reisekosten für auswärtig beschäftigte Arbeitnehmer gehören. Das FG widerspricht damit den LStR .
[i]Zahl der tatsächlichanwesenden Arbeitnehmer entscheidendSchließlich ist bei der Ermittlung der anteiligen Aufwendungen pro Arbeitnehmer die Zahl der tatsächlich erschienenen Arbeitnehmer zugrunde zu legen, nicht aber die höhere Anzahl der angemeldeten ...