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BMF 05.07.2011 IV D 2 - S 7105/10/10001, BBK 15/2011 S. 706

Steuerrecht | Organschaft zwischen Schwester-Gesellschaften

Das BMF schließt sich der aktuellen Rechtsprechung des BFH zur umsatzsteuerlichen Organschaft zwischen Schwester-Gesellschaften an. Der BFH verneint eine Organschaft, wenn die Schwester-Gesellschaften nicht aneinander beteiligt sind, sondern nur dieselben bzw. denselben Gesellschafter haben . Eine Organschaft im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG kann in diesem Fall auch nicht durch einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zugunsten einer der beiden Schwester-Gesellschaften herbeigeführt werden .

Hinweise:

[i]BMF folgt dem BFHDas BMF-Schreiben betrifft folgenden Fall: An der A-GmbH und an der B-GmbH (oder B-KG) sind jeweils A und B als Gesellschafter beteiligt. Zugunsten der A-GmbH wird ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die A-GmbH wird fälschlicherweise als Or...