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Bilanzierung | Übernahme schuldrechtlicher Verpflichtungenbei Betriebserwerb
Das BMF äußert sich mit Schreiben vom zur steuerlichen Bilanzierung einer Schuldübernahme sowie einer Schuldfreistellung durch den Erwerber eines Betriebs. Danach sind Anschaffungsvorgänge und damit auch Schuldübernahmen bzw. -freistellungen zwar grundsätzlich erfolgsneutral. Dies gilt aber nicht, wenn steuerliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte bestehen, die die Passivierung der übernommenen Schuld verbieten, wie z. B. § 5 Abs. 4a EStG im Fall einer übernommenen Drohverlustrückstellung. Das bedeutet:
Schuldübernahme: Übernimmt der Erwerber eine Drohverlustrückstellung, darf er diese zwar in seiner Eröffnungsbilanz passivieren; in seiner Schlussbilanz muss er sie aber wegen § 5 Abs. 4a EStG gewinnerhöhend auflösen.
[i]Freistellungsanspruch Schuldfreistellung: Bleibt die Schuld beim V...