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BMF 05.07.2011 IV C 5 - S 2353/08/10007, BBK 15/2011 S. 708

Umzugskosten | Anpassung der Pauschalen ab

Das BMF hat neue Pauschalen für Umzüge bekannt gemacht, die nach dem beendet werden. Für umzugsbedingte Unterrichtskosten können 1.617 € geltend gemacht werden. Der Pauschbetrag für sonstige Umzugskosten beträgt 1.283 € bzw. 641 € (Verheiratete/Ledige). Er erhöht sich für bestimmte Personen wie z. B. Kinder um 283 €.