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Abgabenrecht | Zweitwohnungsteuer auch bei öffentlich gefördertem Wohnraum
Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer ist (verfassungs-)rechtlich auch bei sozial gefördertem Wohnraum, der einkommensschwachen Bürgern zugute kommen soll und bei dem vertragliche Nutzungsbindungen bestehen, nicht zu beanstanden. Denn diese Steuerart knüpft nicht an die allgemeine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Wohnungsinhaber – gemessen an deren Einkommens- und Vermögensverhältnissen – an, sondern an den im Vorhalten einer zusätzlichen Wohnung zum Ausdruck kommenden zusätzlichen Aufwand, der typischerweise Indikator wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ist. Da es für die Steuerpflicht unerheblich ist, von wem und mit welchen Mitteln dieser Aufwand finanziert wird und ob [i]Zur Entwicklung der Rechtsprechung zur Zweitwohnungssteuer s. Kanzler, NWB 17/2011 S. 1459er im Einzelfall die individuelle Leistungsfähigkeit des Wohnungsinhaber...