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Kaufvertragsrecht | Musterverträge aus dem Internet unterliegen der AGB-Kontrolle
Wird für einen Kaufvertrag zwischen Privatpersonen ein Vertragsformular aus dem Internet verwendet, unterliegen die Vertragsklauseln als Allgemeine Geschäftsbedingungen der AGB-Kontrolle. Im Streitfall konnte sich daher ein Verkäufer nicht auf den uneingeschränkten Gewährleistungsausschluss des Mustervertrags berufen, obwohl ihm das als privatem Gebrauchtwagenverkäufer grds. möglich war. Das Gericht hielt die Klausel gem. § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB für unwirksam. Danach setzt ein wirksamer Gewährleistungsausschluss voraus, dass grob fahrlässige und vorsätzliche Pflichtverletzungen sowie Körperschäden vom Ausschluss der Haftung ausgenommen sind. Da diese Einschränkungen im Streitfall fehlten, war der Gewährleistungsausschluss insgesamt unwirksam. Der Käufer durfte di...