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BFH 09.06.2011 III R 28/09, NWB 31/2011 S. 2603

Einkommensteuer | Vergütung für das Praktikum eines Studenten

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Erzielt das Kind durch sein regelmäßiges Ausbildungsverhältnis keine Einkünfte, sind seine Aufwendungen für die vorübergehende, von seiner Wohnung und seiner regelmäßigen Ausbildungsstätte entfernte Ausbildung nicht nach Reisekostengrundsätzen bei der Ermittlung seiner Einkünfte und Bezüge zu berücksichtigen. (2) Miet- und Verpflegungsmehraufwendungen für die auswärtige Unterbringung des Kindes in Ausbildung sind bereits durch den Jahresgrenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG abgegolten.

Anmerkung:

Der Streit um die beim Familienleistungsausgleich anzurechnenden Einkünfte und Bezüge des Kindes wird der Vergangenheit angehören, wenn das Steuervereinfachungsgesetz 2011 auch die letzten Hürden genommen hat und die Anrech...