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BFH 04.05.2011 XI R 35/10, NWB 31/2011 S. 2605

Umsatzsteuer | Leistungen an Mitglieder einer Seniorenwohngemeinschaft

Nach dem sind Vermietungsleistungen und individuell angepasste Pflegeleistungen, die ein Unternehmer aufgrund getrennter Verträge gegenüber Senioren im Rahmen einer Seniorenwohngemeinschaft erbringt, umsatzsteuerrechtlich nicht als einheitliche (steuerpflichtige) Leistung zu qualifizieren, sondern unterliegen als eigenständige, selbständige Leistungen der gesonderten Beurteilung.

Anmerkung:

Der Kläger, der einen ambulanten Pflegedienst betrieb, hatte ein Einfamilienhaus mit sieben Wohnräumen und Gemeinschaftsräumen eingerichtet und vermietete die Zimmer an Demenzkranke, die er auch betreute. Das Finanzamt wollte weder die Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG für die Vermietung der Zimmer gewähren noch die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG a. F. für die Pflege, ...