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NWB BB 8/2011 S. 229

Quellensteuer: Kostenlose Informationen vom BZSt

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bietet für Sie und Ihre Mandanten, die ausländische Aktien und andere Wertpapiere haben, kostenlose Informationen zu Fragen rund um das Thema „Quellensteuer”, wie z. B. zur Höhe der Steuer in einem bestimmten Land oder zur Höhe des Anteils, der zurückgefordert werden kann.

Praxistipp

Die kostenlosen PDF-Dateien zur Anrechenbarkeit ausländischer Quellensteuer finden Sie im Internet unter www.steuerliches-info-center.de → Aufgaben des BZSt → Ausländische Quellensteuer.

Zudem können Sie Formulare zur Entlastung von ausländischen Quellensteuern runterladen, indem Sie unter → Ausländische Formulare → Quellensteuer den jeweiligen Staat auswählen. Beachten Sie aber, dass die Dokumente i. d. R. in der jeweiligen Land...