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Fördermittel: Gründungszuschuss wird bereits ab November 2011 gekürzt
Der Gründungszuschuss wird nicht – wie ursprünglich geplant – erst im April 2012 gekürzt, sondern bereits im November dieses Jahres. Auch der noch vorhandene Rechtsanspruch entfällt mit diesem Datum.
Die wesentliche Neuerung: Arbeitslose müssen über mindestens 150 Tage Restanspruch auf ihr Arbeitslosengeld I verfügen, um die Förderung überhaupt erhalten zu können.
Zwar muss der Gesetzentwurf noch durch den Bundestag abgesegnet werden. Dies gilt aber als Formsache.
Übrigens: Gründungen aus der Arbeitslosigkeit werden vom Staat derzeit noch mit einem Zuschuss für Beratungskosten in Höhe von bis zu 3.600 € unterstützt. Voraussetzung ist, dass ein potenzieller Gründer den Gründungszuschuss erhält.
Alle wichtigen Fragen und Antworten zu Änderungen zum Gründungszuschuss fi...