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Keine Neugründung einer UG durch Abspaltung von GmbH
Eine UG (haftungsbeschränkt) sollte durch Abspaltung in Höhe von 1 € vom Vermögen einer GmbH neu gegründet werden. Der BGH sieht dieses Modell als eine Sachgründung an (§ 5 Abs. 4 GmbHG), wie er in seinem Beschluss vom dargelegt hat (, NWB QAAAD-83963). Daher verstößt diese Vorgehensweise gegen das Sacheinlagenverbot gemäß § 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG, so dass die Neugründung durch Abspaltung unzulässig ist.
Der BGH hat inzwischen anderweitig entschieden, dass das Sacheinlagenverbot bei der UG (haftungsbeschränkt) nicht gilt, wenn das Stammkapital mindestens den Betrag des § 5 Abs. 1 GmbHG (für eine GmbH) erreichen wird (vgl. , NWB RAAAD-83698).