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NWB BB 8/2011 S. 230

Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers

Ein Geschäftsführer (GF) kann grundsätzlich nur mit der in der GmbH-Satzung oder in einem Stimmbindungsvertrag festgelegten Stimmenmehrheit abberufen werden. Die Gesellschafter müssen nach Ansicht des OLG Köln der Abberufung jedoch zustimmen, wenn zwischen dem GF und der Gesellschaftermehrheit ein tiefgreifendes Zerwürfnis besteht (vgl. , GmbHR 2011 S. 135). Im vorliegenden Fall hatte der GF in einer für die Gesellschaft existenziellen Frage die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung übergangen, indem er eigenmächtig und mit existenzgefährdenden Folgen einen Darlehensvertrag gekündigt hatte. Nach Ansicht des BGH stellt auch ein Dauerkonflikt zwischen zwei Mitgeschäftsführern einen wichtigen Grund zu einer Abberufung dar...