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EuGH-Rechtsprechung zum Eigenverbrauch im Mehrwertsteuerrecht
Entscheidungen zum Eigenverbrauch
Vor allem das deutsche Umsatzsteuerrecht hat Anlass zur EuGH-Rechtsprechung gegeben. Anhand der EuGH-Rechtsprechung zur Auslegung der Bestimmungen der 6. RL, nunmehr der MwStSystRL, zum Eigenverbrauch will der folgende Beitrag eine zusammenfassende Darstellung der Vorgaben des EU-Rechts dieser Bestimmungen bieten.
Die EuGH-Rechtsprechung zum Eigenverbrauch in der 6. RL gilt auch für die neue MwStSystRL 2006 und lässt sich folgendermaßen in Hauptzügen zusammenfassen: Zu den steuerbaren Umsätzen zählt auch der Eigenverbrauch. Unentgeltliche Umsätze – und nur solche – werden entgeltlichen Umsätzen gleichgestellt. Auch wenn entgeltliche Umsätze deutlich unter dem Marktpreis, z. B. zwischen verbundenen Unternehmen, erwirkt werden, sind sie nicht als Eigenverbrauch anzusehen. Unter Eigenverbrauch ist der unentgeltliche Umsatz für den privaten Bedarf, für den Bedarf des Personals oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke zu verstehen. Gleichgestellte Umsätze sind die Entnahme aber auch die Verwendung sowie Dienstleistungen. Die Steuerbarkeit des Eigenverbrauchs setzt den Vorsteuerabzug voraus. Dabei ist die Regelung bei der Lieferung von der Regelung bei steuerbaren Anwendungen f...