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Verschiebung des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 – Vereinfachungsregelungen für elektronische Rechnungen bereits zum jetzigen Zeitpunkt anwendbar?
Mit Datum vom hat der Bundestag das Steuervereinfachungsgesetz 2011 verabschiedet (vgl. BT-Drucks. 17/6105). Dieses beinhaltet u. a. im Bereich der elektronischen Rechnungstellung maßgebliche Vereinfachungen. Für ein Inkrafttreten des Gesetzes war nur noch die für den vorgesehene Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Nicht gänzlich überraschend hat der Bundesrat dem Gesetzentwurf dann jedoch seine Zustimmung verweigert. Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, jeweils den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Ursachen für die nicht erteilte Zustimmung des Bundesrats sind dabei – soweit ersichtlich – zwar nicht in den geplanten Änderungen für eine elektronische Rechnungstellung zu suchen, ungeachtet dessen werden jedoch auch diese Änderungen nicht vor Erzielung einer möglichen Einigung im Rahmen des Vermittlungsausschusses eine finale Zustimmung durch den Bundesrat erhalten. Nach bisherigen Äußerungen aus der Finanzverwaltung wird hiermit nicht vor September 2011 zu rechnen sein. Für die Unternehmen stellt sich daher die Frage, ob die geplanten Vereinfachungen für eine elektronische Rechnungstellung bereits zum jetzigen Zeitpunkt ...