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Doppelbesteuerung | Vergütungen eines Delegierten einer Schweizerischen Kapitalgesellschaft
Nach dem unterfallen Vergütungen eines Delegierten einer Schweizerischen Kapitalgesellschaft (Mitglied des Verwaltungsrats), die auf der Grundlage eines Anstellungsvertrags für die geschäftsführende Tätigkeit gezahlt werden, Art. 15 Abs. 4 DBA Schweiz 1992.
Damit ist die Streitfrage geklärt, dass die Vergütung eines geschäftsführend für eine Schweizerische Kapitalgesellschaft Tätigen, der in Deutschland ansässig ist und nicht unter die Grenzgängerregelung fällt, auch dann in Deutschland nach Art. 15 Abs. 4 DBA Schweiz freigestellt ist, wenn er zugleich Verwaltungsrat ist und seine geschäftsleitende Tätigkeit als Delegierter ausübt. Er ist gleichsam nebeneinander Aufsichtsrat und Geschäftsführer, was nach deutschem Recht nicht möglich ist. Die Bezüge eines Verwaltungsrats können in Deut...