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Krankenversicherungsrecht | Weiterhin keine Familienversicherung für Besserverdienende
Besserverdienende Ehepaare können ihre Kinder auch künftig nicht beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichern, wenn das Elternteil mit dem höheren Einkommen privat versichert ist. Diese Ungleichbehandlung verheirateter Eltern gegenüber unverheirateten Eltern im Hinblick auf die Familienversicherung verstößt weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz noch gegen die geschützten Grundrechte von Ehe und Familie. Die Beschwerdeführerin ist gesetzlich versichert, ihr Mann privat. Zwar werden besserverdienende verheiratete Paare [i]BVerfG, Urteil v. 12. 2. 2003 - 1 BvR 624/01 NWB PAAAB-86087in einer solchen Konstellation gegenüber unverheirateten Paaren insoweit schlechter gestellt. Der Ausschluss ihrer Kinder von der Familienversicherung wird jedoch über die einkommensteuerr...