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Kaufrecht | Geltung der Regeln des Verbrauchsgüterkaufs für gewerbliche Nebengeschäfte
Der Verkauf eines Gebrauchtwagens und anderer beweglicher Sachen durch eine GmbH an einen Verbraucher unterliegt grds. auch dann den Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB), wenn es sich hierbei um ein für die GmbH branchenfremdes Nebengeschäft handelt. Rechtsgeschäfte eines Kaufmanns gelten im Zweifel als zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehörig (§ 344 Abs. 1 HGB), so dass dem Unternehmen die Berufung auf einen vertraglichen Gewährleistungsausschluss verwehrt ist. Die Klage hatte dennoch keinen Erfolg, da der Käufer nicht zunächst [i]Viefhues/Seier, NWB F. 19 S. 3727eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hatte.