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Track 19-20 | Körperschaftsteuer: § 8c KStG auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand
Nach Auffassung des FG Hamburg verstößt die in § 8c KStG vorgesehene Versagung der Verlustverrechnung im Fall eines Gesellschafterwechsels gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichheitssatz und das in ihm begründete Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Wir informieren Sie über die Vorlage an das BVerfG und stellen Ihnen weitere aktuelle FG-Entscheidungen zu § 8c KStG vor.
Track 19 | Vorlagebeschluss des FG Hamburg an das BVerfG
Seit der Einführung im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 ist die Verlustabzugsbeschränkung für Kapitalgesellschaften nach § 8c KStG umstritten. Verfassungsrechtlich bedenklich ist die missglückte Vorschrift alle Male. Ist sie aber auch verfassungswidrig? Dem Finanzgericht Hamburg haben wir es zu verdanken, dass diese Frage vom Bundesverfassungsgericht geklärt wird. Das Aktenzeichen in Karlsruhe lautet .
§ 8c KStG regelt die Folgen der Veräußerung von Unternehmen sowie Anteilen an Unternehmen, bei denen Verluste entstanden sind. Und zwar Verluste, die grundsätzlich steuerlich auf zukünftige Veranlagungsjahre vorgetragen werden können. Für einen Erwerber kann es interessant sein, solche Verlustvorträge zu ü...