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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 12 | Anteilsvereinigung: Grunderwerbsteuern sind sofort abziehbar

Der BFH hat jüngst entschieden, dass die Grunderwerbsteuern, die infolge des Hinzuerwerbs von Gesellschaftsanteilen aufgrund einer Anteilsvereinigung entstehen, nicht als Anschaffungskosten auf die hinzuerworbenen Anteile zu behandeln sind. Sie können vielmehr sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Ist die Grunderwerbsteuer, die im Zusammenhang mit der Einbringung von Anteilen an Kapitalgesellschaften anfällt, sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig? Oder handelt es sich um Anschaffungsnebenkosten der erworbenen Anteile? Diese Frage hat jetzt der I. Senat des Bundesfinanzhofs beantwortet. Und das Finanzamt in seine Schranken verwiesen.

Gehört zum Vermögen einer Gesellschaft inländischer Grundbesitz kann die Übertragung von Gesellschaftsanteilen Grunderwerbsteuer auslösen. Das ist der Fall, wenn die Übertragung dazu führt, dass mindestens 95 % der Anteile in einer Hand vereinigt sind. Gleiches gilt auch dann, wenn der Gesellschafter die Anteile ganz oder teilweise nur mittelbar über eine weitere, von ihm beherrschte Gesellschaft hält.

Das Finanzgericht Düsseldorf hatte entschieden: Die Grunderwerbsteuer ist zu aktivieren und nicht ...