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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 09 | Verfahrensrecht: Finanzamt darf angekaufte Steuer-CD verwerten

Erstmals hat sich ein FG mit der Verwertung rechtswidrig erlangter Steuerdaten im Besteuerungsverfahren befasst. Nach der Entscheidung des FG Köln in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Finanzverwaltung die von ihr angekauften ausländischen Bankdaten bei der Besteuerung verwenden darf.

Darf der Staat rechtswidrig erlangte Steuerdaten kaufen und verwerten? Diese Frage wird nach wie vor kontrovers diskutiert. Als erstes Finanzgericht hat sich jetzt das FG Köln dazu geäußert. Danach bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Finanzverwaltung die von ihr angekauften Daten ausländischer Banken bei der Besteuerung verwenden darf.

Im Streitfall hatte die Finanzverwaltung eine CD mit Kundendaten einer Schweizer Bank erworben. Der Informant hatte sich die Daten auf illegale Weise beschafft. Die Finanzverwaltung kümmerte das nicht. Sie zahlte eine erkleckliche Belohnung und wertete die Bankdaten aus. Das Finanzamt erfuhr auf diese Weise, dass ein Ehepaar bei einer Schweizer Bank fast 2 Mio. CHF angelegt hatte. Das entspricht derzeit knapp 1,7 Mio. €. In den Einkommensteuererklärungen...