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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 06 | Investitionsabzugsbetrag: Neue Sichtweise bei unentgeltlicher Betriebsübertragung

Bei einer unentgeltlichen Betriebsübergabe gem. § 6 Abs. 3 EStG während des laufenden Wirtschaftsjahrs können im Hinblick auf den für einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG maßgeblichen Investitionszeitraum das Rumpfwirtschaftsjahr des Betriebsübergebers und das Rumpfwirtschaftsjahr des Betriebsübernehmers als nur ein Wirtschaftsjahr gezählt werden.

Die Finanzverwaltung hat ihre Rechtsauffassung zum Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG in einem Punkt zu Gunsten betroffener Unternehmer geändert. Und zwar bei der unentgeltlichen Betriebsübertragung nach § 6 Abs. 3 EStG. In diesem Fall ist ein vom Rechtsvorgänger in Anspruch genommener Investitionsabzugsbetrag rückgängig zu machen, wenn am Übertragungsstichtag der Investitionszeitraum endet und keine begünstigte Investition durchgeführt wurde.

Ein Nachteil ergibt sich nach einer älteren Verwaltungsanweisung immer dann, wenn der Betriebsübergang während des laufenden Wirtschaftsjahres erfolgte. Dann entstehen nach den Regelungen der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung zwingend zwei Rumpfwirtschaftsjahre. In dem einschlägigen Anwendungsschreiben des BMF aus dem Jahr 2009 heißt es: Der für den Abzugsbetrag nach § 7g EStG maßgebliche Investitionszeitraum von drei Ja...