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Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Jüngste Entwicklungen und Änderung der Rechtsprechung
[i]Steinhauff, NWB 11/2010 S. 819, EDV-Berater;Bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) hat es in den letzten Monaten eine Reihe von Veränderungen im Bereich EDV-Berater, Berufsbetreuer/Verfahrenspfleger, Insolvenzverwalter und Kindervollzeitpflege gegeben. Zudem sind aber auch noch Fragestellungen offen (Einkünfte des Erhebungsbeauftragten für den Zensus 2011, freiberufliche Einkünfte in der Rechtsform der GmbH & Co. KG). Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die jüngsten Entwicklungen und Änderungen in der Rechtsprechung.
Arbeitshilfe: In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB MAAAB-36694 der infoCenter-Beitrag „Selbständige Arbeit” aufrufbar.
I. EDV-Berater
[i]Selbständige oder gewerbliche Tätigkeit EDV-Berater können – je nach Art ihrer Tätigkeit und ihrer Ausbildung – entweder selbständig (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG – Vergleichbarkeit der Tätigkeit mit der eines Ingenieurs) oder gewerblich tätig sein.
[i]Früher: Unterscheidung, ob EDV-Berater im Bereich Systemsoftware oder Anwendersoftware Bis vor ca. 1,5 Jahren war dabei entscheidend, ob der EDV-Berater im Bereich der Systemsoftware (immer § 18 EStG) oder im Bereich der Anwendersoftware tätig war. Voraussetzung für die Annahme einer ingenieurähnlichen Tätigkeit im Bereich der Anwendersoftware war dabei, dass er die Entwicklung der Anwend...BStBl 2004 II S. 989