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StuB Nr. 14 vom Seite 537

Abgrenzung und Abschreibung von Wirtschaftsgütern innerhalb eines Windparks

Der BFH nimmt Stellung

StB MITax Rüdiger Urbahns, Hamburg

Der zur Abgrenzung und Abschreibung von Wirtschaftsgütern innerhalb eines Windparks Stellung genommen. Zugleich hat der BFH dadurch die allgemein anzuwendenden Grundsätze und Prüfungsschritte zur Abgrenzung von Wirtschaftsgütern und der Ermittlung der Nutzungsdauern bei größeren Investitionsprojekten mit Großwirtschaftsgütern verdeutlicht.

Kernaussagen
  • Der BFH hat in seinem Urteil einen guten Leitfaden für alle diejenigen Stpfl. zusammengestellt, die sich in der Praxis mit der Abgrenzung von (Gesamt-)Wirtschaftsgütern und der Ermittlung von Nutzungsdauern innerhalb größerer Investitionsprojekte konfrontiert sehen.

  • Die Frage der Abgrenzung von Wirtschaftsgütern innerhalb eines Windparks ist nunmehr grundsätzlich als geklärt anzusehen, obwohl eine solche Abgrenzung immer eine Einzelfallentscheidung bleiben muss.

  • Zumindest für existierende Windparks sollte sich in den meisten Fällen nunmehr eine einheitliche (maximale) Nutzungsdauer aller Gesamtwirtschaftsgüter von zwölf bzw. 16 Jahren analog zu den prägenden Windkraftanlagen be...