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Lohnsteuer | Keine Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
Nach dem kommt eine Anlaufhemmung gem. § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO in den Fällen des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG i. d. F. des JStG 2008 nicht in Betracht. Dies gilt auch bei Anwendung der Übergangsregelung des § 52 Abs. 55j Satz 2 EStG i. d. F. des JStG 2008 (Abgrenzung zum NWB AAAAD-17968).