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BFH 17.02.2011 V R 28/10, NWB 29/2011 S. 2437

Umsatzsteuer | Anforderungen an Versendungsbeleg bei innergemeinschaftlicher Lieferung

Nach dem ist ein CMR-Frachtbrief auch dann als Versendungsbeleg i. S. von § 17a Abs. 4 Satz 1 i. V. mit § 10 Abs. 1 Nr. 2 UStDV anzuerkennen, wenn er nicht vom Auftraggeber des Frachtführers unterzeichnet ist (entgegen BStBl 2010 I S. 508, Rn. 36, und entgegen Abschn. 6a.4 Abs. 3 Satz 5 UStAE).

Anmerkung:

Einmal mehr ging es im Streitfall um Pkw-Lieferungen. Diese erfolgten über einen inländischen Beauftragten an italienische Kapitalgesellschaften. Die Steuerbefreiung nach § 6a UStG wurde versagt, nachdem die italienischen Steuerbehörden der deutschen Finanzverwaltung Ungereimtheiten mitgeteilt hatten. Nachdem das Finanzgericht der Klage teilweise stattgegeben hatte, verwies der BFH die Sache zur weiteren Sachaufklärung zurück und hat bei dieser Gelegenheit erneut die (bereits modifizierten) Formalanforderungen der [i]Korn, NW...