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Ordnungsmäßige Buchführung nur mit Kontierungsvermerk auf dem Beleg?
Retrograde und progressive Prüfbarkeit von Papier- und elektronischen Belegen
[i]LG Münster, Urteil vom 24. 9. 2009 - 012 O 471/07, NWB HAAAD-62763Müssen die Buchhaltungsbelege vorkontiert werden, um eine ordnungsmäßige Buchführung vorweisen zu können? Diese Frage führt seit Jahren in Fachforen und in der Literatur immer wieder zu Diskussionen. Ein Grund dafür sind die hierbei verbreiteten Berichte von Betriebsprüfungen, in denen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung aufgrund fehlender Belegkontierung verworfen wurde. Die Betriebsprüfung stützt sich in diesen Fällen auf die aktuell weiterhin gültigen „Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme” der Finanzverwaltung , wonach Angaben zur Kontierung auf dem Beleg zu erfolgen haben. Die Diskussionen zu diesem Thema wurden erneut belebt durch ein , das die Belegkontierung nicht als zwingend notwendig für eine ordnungsmäßige Buchführung angesehen hat. Der Beitrag diskutiert die Notwendigkeit der Belegkontierung und bewertet verschiedene alternative Vorgehensweisen der Praxis auf ihre retrograde und progressive Prüfbarkeit.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in