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Steuerrecht | Umsatzsteuerpflicht eines eBay-Händlers
Ein Steuerpflichtiger, der mehrere Jahre lang bei eBay Modellbauteile verkauft, ist Unternehmer und damit umsatzsteuerpflichtig, wenn er bei eBay wie ein Händler und nicht wie ein privater Sammler auftritt. Für das Auftreten als Händler sprach:
Die Anzahl der Verkäufe: Der Kläger tätigte jährlich bis zu 211 Verkäufe. Dies waren nur die erfolgreichen Internet-Auktionen; nicht berücksichtigt wurden also Angebote des Klägers, die zu keinem erfolgreichen Abschluss führten.
Keine Sammlertätigkeit: Es fehlten Anzeichen dafür, dass der Kläger eine private Sammlung vervollständigen oder einzelne Sammlerobjekte tauschen wollte. Zu Lasten des Klägers wertete das FG, dass der Kläger nicht in Sammlerforen auftrat, sondern nur bei allgemein zugänglichen Inte...