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FG Köln 28.01.2010 2 K 4328/03, IWB 13/2011 S. 466

FG Köln | Keine Erstattung von KapSt für eine französische Gesellschaft in der Rechtsform einer société par actions simplifiée

(1) Eine französische Gesellschaft in der Rechtsform einer société par actions simplifiée ist keine „Gesellschaft eines Mitgliedstaats” i. S. des Art. 2 Buchst. a der Mutter-Tochter-Richtlinie 90/435/EWG, bevor diese Richtlinie durch die Richtlinie 2003/123/EG vom geändert wurde (Anschluss an , Gaz de France – Berliner Investissement SA NWB OAAAD-33102). Sie hat daher nach § 50d Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 43b EStG 2002 gegenüber dem BZSt keinen Anspruch auf Erstattung von Kapitalertragsteuer, die von ihrer in Deutschland ansässigen Tochtergesellschaft auf Gewinnausschüttungen einbehalten und abgeführt wurde. (2) Das BZSt ist gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 FVG nur für die Erstattung von deutschen Abzugsteuern (Erstattung und Freistellungen) in den in § 50d EStG ausdrücklich genannten Fällen – § 43b EStG 2002 und Abkommen zur Vermeidung der D...