Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sächsisches FG Urteil v. - 6 K 1169/08 (Kg)

Gesetze: EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 63 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 63 Abs. 1 Nr. 3, EStG § 64 Abs. 2 S. 1, EStG § 64 Abs. 2 S. 5

Elternteil bei gemeinsam mit den Großeltern unterhaltenem Familienhaushalt vorrangig kindergeldanspruchsberechtigt

Leitsatz

1. Leben Kinder in einem gemeinsam von einem Elternteil und den Großeltern unterhaltenen Familienhaushalt, wird das Kindergeld gemäß § 64 Abs. 2 S. 5 1. HS EStG auch dann vorrangig dem Elternteil ausgezahlt, wenn der Elternteil infolge seiner auswärtigen Berufstätigkeit eine weitere Wohnung hat und die Kinder nur in regelmäßigen Abständen besuchen kann.

2. Bei Aufnahme der Kinder in einen von Eltern und Großeltern gemeinsam unterhaltenen Haushalt kommt es für die kindergeldrechtliche Zurechnung der Kinder nicht darauf an, wer sich mehr um die Kinder gekümmert hat, wer also z. B. die umfangreicheren, intensiveren oder etwa qualitativ hochwertigeren Betreuungsleistungen erbracht haben könnte und woran dieses im Einzelnen zu messen wäre.

Fundstelle(n):
DAAAD-86581

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen