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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 10 K 3043/07

Gesetze: AO § 233a StrBEG § 1 StrBEG §8 Abs. 1 StrBEG § 10 Abs. 4

Anwendung der Verzinsungspflicht nach § 233a AO auf Erstattungen nach dem Strafbefreiungserklärungsgesetz

Leitsatz

  1. § 233a AO ist auf nach dem Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) zunächst gezahlte und anschließend zurückerstattete Beträge nicht anzuwenden.

  2. § 233a AO regelt enumerativ und abschließend, für welche Steuern Unterschiedsbeträge zu verzinsen sind und zielt dabei auf die Verzinsung von (laufend) veranlagten (Jahres-)Steuern ab.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2011 S. 1686 Nr. 27
YAAAD-86574

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