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NWB direkt Nr. 28 vom Seite 762

Freiwilligendienste

„Der neue Bundesfreiwilligendienst soll gemeinsam mit dem Ausbau der etablierten Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ den Nährboden für eine neue Kultur der Freiwilligkeit in Deutschland bieten.” Mit diesem Statement begrüßt Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Internetuser auf der neuen Homepage www.bundes-freiwilligendienst.de. Der Bundesfreiwilligendienst tritt mit dem Wegfall des Zivildienstes zum neben das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ). Beide Dienste werden dabei weitgehend gleich ausgestattet, gemeinsam durchgeführt und verwaltet.

Je nach Freiwilligendienst ergeben sich derzeit jedoch noch unterschiedliche steuerliche Konsequenzen. Denn ein neuer Kindergeldtatbestand wurde durch das Bundesfreiwilligendienstgesetz und die flankierenden Gesetzesänderungen nicht geschaffen. D. h. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b und d EStG können nach aktueller Gesetzeslage nicht entsprechend angewendet werden. Das kann zu erheblichen Nachteilen für die Eltern und für die Freiwilligen selbst führen und die Akzeptanz der Jugendfreiwilligendienste gefährden. Die unterschi...