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BVerfG 06.06.2011 1 BvR 2712/09, NWB 28/2011 S. 2360

Sozialrecht | Berücksichtigung von Elternzeiten ohne Elterngeldbezug bei der Elterngeldberechnung ist verfassungsgemäß

Die Berücksichtigung von Elternzeiten ohne Elterngeldbezug bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, die im Rahmen der Elterngeldberechnung bei der Einkommensermittlung maßgeblich sind, verletzt weder Grundrechte der Eltern noch den allgemeinen Gleichheitssatz. Eine Verfassungsbeschwerde gegen § 2 Abs. 7 Satz 5 BEEG, der nur Zeiten des Bezugs von Elterngeld für ein älteres Kind oder Mutterschaftsgeld unberücksichtigt lässt, hat der erste Senat nicht zur Entscheidung angenommen. Eltern, die über die Bezugszeit des Elterngelds hinaus Elternzeit nehmen und für ein weiteres Kind ggf. weniger Elterngeld erhalten als Eltern, die nach der Bezugszeit des Elterngelds für das vorherige Kind Einkommen erzielt haben, werden nicht zu Unrecht schlechter gestellt. Denn das Elterngeld hat einkommen...