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BMF 29.06.2011 IV D 2 - S 7234/07/10001, NWB 28/2011 S. 2356

Umsatzsteuer | Ermäßigter Steuersatz auf Tierzucht-Leistungen

Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen, unterliegen dem ermäßigten Steuersatz. Die Lieferung von Embryonen ist ebenfalls begünstigt. Abschn. 12.3 UStAE wird daher mit entsprechend geändert. Die Finanzverwaltung beanstandet es aber nicht, wenn auf Umsätze aus der Lieferung von Embryonen an Tierzüchter zum Einsetzen in deren Tiere, die vor dem ausgeführt wurden, der allgemeine Steuersatz angewandt wird.