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Einkommensteuer | Verwendung der verbindlichen Muster für Zuwendungsbestätigungen
Das die bereits mit Schreiben v. NWB AAAAD-82739 veröffentlichten Ausführungen zur Verwendung der verbindlichen Muster für Zuwendungsbestätigungen nach dem (BStBl 2008 I S. 4) in Nr. 10 noch einmal geändert. Danach muss der Bestätigungsvermerk in Fällen von begünstigten Mitgliedsbeiträgen wie folgt lauten: „Es wird bestätigt, dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag handelt, dessen Abzug nach § 10b Abs. 1 EStG ausgeschlossen ist.” Die Änderung dient der Beseitigung von Missverständnissen und Widersprüchen.