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Änderungen durch das Jahressteuergesetz 1997
I. Das Gesetzgebungsverfahren
Das Jahressteuergesetz (JStG) 1997 haben der Bundestag am und der Bundesrat am verabschiedet. Einen Entwurf eines JStG 1997 hatte der Bundestag zuvor in 2. und 3. Lesung am beschlossen und an den Bundesrat weitergeleitet (BR-Drucks. 804/96 v. ). Erwartungsgemäß hatte dieser in seiner Sondersitzung vom dem vom Bundestag vorgelegten Gesetzesbeschluß nicht zugestimmt und seinerseits den Vermittlungsausschuß angerufen (BR-Drucks. 804/96, Beschluß v. ).
Anfang Dezember 1996 hat sich der Vermittlungsausschuß auf Änderungen des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes geeinigt. Deren Inhalte sind aus der Beschlußempfehlung vom , BT-Drucks. 13/6530 ersichtlich. Den aufgrund dieser Beschlußempfehlung geänderten Gesetzesbeschluß des Bundestags v. hat der Bundestag am beschlossen. Der Bundesrat hat diesem am zugestimmt. Im BGBl I S. 2049 v. wurde das JStG 1997 verkündet.
Inhaltlich regelt das JStG 1997 im wesentlichen die Neubewertung des Grundbesitzes und die Umgestaltung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts rückwirkend zum . Darüber hinaus wird die zum vorgesehene Anhebung des Grundfreibetrags um ein Jahr verschoben; eine Erhöhung des Kinderg...