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StuB 13/2011 S. 520

Informationspflicht im Anschluss an neue EuGH-Rechtsprechung

Sichert der Steuerberater dem Mandanten in einer bestimmten steuerrechtlichen Fragestellung zu, die Entwicklung in einem Rechtsgebiet zu beobachten, und muss er annehmen, es werde dort zu einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung kommen, kann er deshalb verpflichtet sein, auch ohne ausdrückliche Weisung des Mandanten Einspruch gegen ergangene Steuerbescheide einzulegen oder zumindest vor Ablauf der Einspruchsfrist den Mandanten über mögliche Rechtsbehelfe zu informieren. Im Einzelfall muss der Berater auch Fachzeitschriften mit internationalem/europarechtlichem Themenzuschnitt im Blick behalten. Für den Mandanten beginnt die Verjährung wegen etwaiger Schadenersatzansprüche für Beratungsfehler dann erst mit seiner Kenntnis davon, dass die erwartete Einlegun...